Nationale Liste der Immateriellen Kulturgüter Österreichs
Die Erstellung eines Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes in Österreich sowie seine stete Aktualisierung sind Verpflichtungen, die Österreich mit der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes im Jahr 2009 eingegangen ist.
Damit eine möglichst breite Beteiligung der TraditionsträgerInnen am Prozess der Erstellung gewährleistet werden kann, sind diese selbst aufgefordert, Anträge zur Aufnahme zu verfassen und an die Österreichische UNESCO-Kommission zu senden.
Ein Fachbeirat - bestehend aus VertreterInnen von fünf Bundesministerien, der neun Landeskulturabteilungen sowie zehn ExpertInnen aus Sozial-, Kultur- und Naturwissenschaften - entscheidet halbjährlich über die Aufnahme von Traditionen in das Österreichische Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes und über ihre Nominierung für eine der internationalen Listen gemäß des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes.
Einige Bräuche aus Oberösterreich sind bereits in dieser UNESCO-Liste der Immateriellen Kulturgüter eingetragen.